Allgememeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Verkaufs- und Lieferbedingungen:

    1. Allgemeines

    1.1. Für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichende Vereinbarungen gelten jeweils nur für einen bestimmten Vertrag und für nachfolgende Verträge soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
    1.2. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel. Mündliche oder schriftliche Zusagen, die von unseren Vertragsbedingungen abweichen und/oder der Auftragsbestätigung abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung unserer Geschäftsführung. Unser Innendienst hat keine Autorisierung, abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Sonderkonditionen zu gewähren.

    2. Angebot, Vertragsabschluss

    2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Liefer- oder sonstiger Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Kundenbestellung oder den sonstigen Auftrag schriftlich bestätigt oder die Ware ausgeliefert haben.
    2.2. Unsere Auftragsbestätigung wird maschinell erstellt und bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Unterschrift.
    2.3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.

    3. Preise – Zahlungen

    3.1. Für die Berechnung sind die am Tage der Lieferung geltenden Preise maßgebend, soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein Festpreis vereinbart worden ist.
    3.2. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Käufer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
    3.3. Für Bestellungen mit einem Nettowert unter € 50,00 wird ein Mindermengenzuschlag von € 15,00 berechnet.
    3.4. Erhöhen sich zwischen dem Tag der Auftragsbestätigung und dem Tag der Lieferungen unsere sonstigen Materialbeschaffungskosten, Energiekosten oder Lohn-/ Lohnnebenkosten, so sind wir berechtigt, einen vereinbarten Festpreis entsprechend anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhnung in Höhe von mehr als 5% ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Kenntnis von der Preiserhöhung, zurückzutreten.
    3.5. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, haben Zahlungen für Montage-/Serviceleistungen und Miete (d.h. Beistellung von etwaigen Leihgeräten) sofort nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Zahlungen für Material-/Komponentenlieferungen haben innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Anspruch auf Skonto besteht nicht, wenn ältere, fällige Rechnungen unbezahlt sind.
    3.6. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz (247 BGB) p.a. zu verlangen. Des Weiteren werden alle unsere Forderungen sofort fällig.
    3.7. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer ist zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wegen Mängel kann der Käufer allenfalls den 3-fachen Betrag des Nacherfüllungsaufwandes zurückzuhalten. Bei Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer verpflichtet, uns nach unserer Wahl Sicherheit für den nicht gezahlten Teilbetrag durch Bankbürgschaft oder Hinterlegung bei einem Notar seiner Wahl zu leisten.

    4. Lieferung

    4.1. Lieferfristen (Termine) beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang etwa vereinbarter Anzahlungen und nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung der erforderlichen Bescheinigungen und/oder Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Gegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk bzw. unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Termine gelten mangels besonderer Vereinbarung als annähernd.
    4.2. Bei Überschreitung von Terminen, in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als fix bezeichnet sind, kann der Käufer eine angemessene Nachfrist zur Lieferung/ Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug geraten.
    4.3. Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Zahlungsverzögerungen des Käufers um den Zeitraum, um den der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.
    4.4. Unvorhersehbare, außergewöhnliche, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, wie Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, gleich ob diese Ereignisse bei uns oder unserem Vorlieferanten auftreten, befreien uns von der Verpflichtung aus dem jeweiligen Vertrag; Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Vorbezeichnete Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges entstehen. Wird hierdurch die Lieferung nachträglich unmöglich oder für eine Partei unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    4.5. Unsere Haftung für Verzögerungsschäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Pflichtverletzung führt zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
    4.6. Beruht die Haftung für Verzögerungsschäden nicht nur auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung, so ist der Käufer unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt nur eine Entschädigung zu fordern, die für jede volle Woche der Verspätung 0,5% im Ganzen aber höchstens 5% vom Wert des Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann, beträgt.
    4.7. Wird sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Käufer zumutbar sind. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

    5. Versand, Gefahrenübergang

    5.1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Lieferung ab Werk (Duisburg). Falls als Lieferbedingung Incoterms beidseitig vereinbart worden sind, findet die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages geltende Fassung Anwendung.
    5.2. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, trägt der Käufer alle dadurch entstehenden Kosten. Uns steht die Wahl des Transportweges und des Transportunternehmens frei. Transportschäden hat der Käufer uns und dem Transportunternehmen sofort bei Empfang der Ware schriftlich nach Art und Umfang zu melden. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden, Transportverlust oder Bruch erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers zu seinen Lasten.
    5.3. Bei Lieferung ab Werk erfolgen der Versand und Transport stets auf die Gefahr des Käufers. Dies gilt auch, wenn von uns an einen Dritten geliefert wird (Streckenlieferung) und für die Rücksendung von Waren. Die Gefahr geht, auch bei Teillieferungen, auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung eines unserer Lager oder bei Lieferung ab Werk unser Werk verlassen hat.

    6. Eigentumsvorbehalt

    6.1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bestehen Anhaltspunkte, die die Annahme der Zahlungsfähigkeit des Käufers oder das Drohen einer solchen rechtfertigen, sind wir berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Herausgabe der Ware zu verlangen.

    7. Haftung für Mängel

    7.1. Wir haften nicht für unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung, insbesondere übermäßige Beanspruchung, fehlerhafter Montage bzw. fehlerhafter Einsatz durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung (Verschleiß), fehlerhafte und nachlässige Behandlung und Handhabung, insbesondere durch nicht geschultes Personal.
    7.2. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 10 Arbeitstagen nach seiner Entdeckung schriftlich, fernschriftlich oder per Telefax eingegangen ist. Das gilt auch für Mehrlieferungen. Wird eine Mehrlieferung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Eingang der Ware ab Bestimmungsort gerügt, gilt diese als genehmigt.
    7.3. Nimmt der Käufer eine mangelhafte Ware an, obwohl er den Mangel erkennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln nur zu, wenn er diese wegen des Mangels bei Annahme vorbehält.
    7.4. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Käufer zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung, den wir nach unserer, billigem Ermessen unterliegender Wahl entweder durch Ausbesserung oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen können. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, dem Käufer unzumutbar (§440 BGB) oder entbehrlich, weil:
    7.4.1. Wir die Nacherfüllung abschließend ablehnen,
    7.4.2. wir die Nacherfüllung zu einem vertraglich bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirken und der Käufer im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an der Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
    7.4.3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen (§323 Abs. 2 BGB), so steht dem Käufer sofort das Recht zu, den Kaufpreis zu mindern, oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der Ziff. 10 zu verlangen.
    7.5. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Nachlieferungen hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.


    8. Haftung und Schadensersatz

    8.1. Wir haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    8.2. Im Übrigen ist unsere Haftung wegen Pflichtverletzungen und unsere außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
    Die Haftung für grobes Verschulden unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter oder einfachen Erfüllungshilfen ist hierbei ausgeschlossen.
    8.3. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung wir bei Vertragsabschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen müssen.
    8.4. Eine weitergehende Haftung ist unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbaren Schäden, Mängelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter.
    8.5. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§284 BGB).
    8.6. Gegen uns gerichtete Schadenansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von zwei Jahren ab dem gesetzlich geregelten Beginn der Verjährungsfrist, spätestens jedoch ab Ablieferung der Sache.
    8.7. Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Käufers nicht verbunden.
    8.8. Schadensansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.


    9. Rücksendungen

    Die Rücksendung gekaufter Ware oder eine Rückabwicklung des Vertrages ist außerhalb der Fälle von Ziff. 4.4., Ziff. 9 und Ziff. 10 nur in Ausnahmefällen und nur nach unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Ohne unsere Zustimmung zurückgesandte Waren werden wir zurückweisen bzw. unfrei an den Käufer zurücksenden. Rückwaren im vorgenannten Sinne reisen stets auf Gefahr und auf Kosten des Käufers.


    10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

    10.1. Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen ist Duisburg.
    10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist bei Kaufleuten das Gericht, das für unseren Sitz zuständig ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
    10.3. Die Beziehung zwischen uns und dem Käufer unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme des Abkommens der Vereinten Nationen übern den Internationalen Warenkauf (CISG) und der Regeln des Internationalen Privatrechts.
    10.4. Sollten Einzelbestimmungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen späteren eintretenden Umstand verlieren, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.



    Download AGB Zertifizierung nach DIN EN ISO 3834 für schweißtechnische Fertigungsbetriebe


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